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WELLVITA Robert-Bosch-Straße 22
66773 Schwalbach-Hülzweiler

Fitness & Vitalität

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Geltungsbereich
Die folgenden AGB gelten für die Teilnahme an allen von der Fitness angebotenen Leistungen (Kurse, Eigentraining in unseren Räumen) nach Maßgabe des zwischen uns und dem Mitglied geschlossenen Vertrages. Gegenstand des Vertrages ist die Mitgliedschaft im ausgewählten Studio.

§2 Vertragsdauer/Kündigung
Die Mitgliedschaft besteht für die Dauer der vereinbarten Laufzeit gemäß dem zwischen und dem Mitglied geschlossenen Vertrages. Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar.
– Jeder Vertrag verlängert sich nach der Erstlaufzeit automatisch auf unbestimmte Zeit und kann mit einem Monat Kündigungsfrist monatlich in Textform gekündigt werden.
Das Kündigungsrecht gilt für beide Seiten. Jede Kündigung hat in Textform zu erfolgen.

§3 Benachrichtigungspflicht
Das Mitglied verpflichtet sich, im Falle einer Änderung der Post- und/oder der Mailadresse und/oder der Bankverbindung zu benachrichtigen.

§4 Fälligkeit des Mitgliedsbeitrages
Der vereinbarte Mitgliedsbeitrag ist monatlich zu entrichten. Der Mitgliedsbeitrag ist zum 1oder15. Eines jeden Monats durch Zahlung per SEPA zu buchen . Das Mitglied hat die im Zusammenhang mit einer von ihm verschuldeten Rückbuchung der Bankeinzüge anfallenden Rücklastschriftgebühren des Kreditinstituts zu erstatten.
Gerät das Mitglied mit mehr als zwei Monatsbeiträgen schuldhaft in Verzug, so werden die restlichen Beiträge bis zum Ablauf der aktuellen Laufzeit der Mitgliedschaft sofort und insgesamt zur Zahlung fällig.

§5 Nutzungszeiten des Studios siehe Aushang

§7 Doping
Gebrauch und Verkauf von Präparaten, die nach der internationalen Dopingliste der WADA (World Anti-Doping Agency) verboten sind, und ähnliche Mittel sind im Studio strikt verboten.

§8 Sondertarife
Auszubildende, Schüler/innen und Studierende erhalten gegen Vorlage eines geeigneten Nachweises (z.B. Ausbildungsbestätigung, Schülerausweis, Immatrikulationsbescheinigung) eine Ermäßigung des Mitgliedsbeitrages, bis längstens zum Eintritt des 28. Lebensjahres. Der Nachweis muss für jedes Schuljahr/Semester/Ausbildungsjahr bis spätestens 4 Wochen vor Ablauf des nachgewiesenen Ermäßigungszeitraums erneut erbracht werden.
Hinweis: Bei Wegfall oder fehlendem Nachweis der Ermäßigungsvoraussetzungen entfällt jede Ermäßigung und das Mitglied ist verpflichtet, den regulären Mitgliedsbeitrag nach Tarifliste zu entrichten.

§9 Mitgliedskarte
Die Mitgliedskarte ist ein Wertgegenstand, dessen Verlust gemeldet werden muss. Bei schuldhaftem Verlust oder schuldhafter Beschädigung des Mitgliedsausweises ist eine Neuausstellung erforderlich und eine Aktivierungsgebühr in Höhe von 10 EUR fällig. Dem Mitglied bleibt der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder geringer als die Pauschale ist
Abbuchungen im Rahmen des SEPA-Lastschriftmandats erfolgen zum 1oder 15 des Monates. Das Mitglied verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass das angegebene Konto in Höhe des abzubuchenden Betrages gedeckt ist. Sollte das Konto nicht gedeckt sein, sendet dem Mitglied eine Zahlungserinnerung. Behält sich ausdrücklich vor, einen etwaigen Zahlungsverzugsschaden geltend zu machen. Im Fall der Änderung der Bankverbindung ist das Mitglied verpflichtet, der über die aktuelle Bankverbindung mitzuteilen.

§12 Verbraucherstreitbelegungsgesetz ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.

§13 Schlussbestimmung
Änderungen oder Ergänzungen der nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen dieser Schriftformklausel. Dem Mitglied steht die Möglichkeit zu, die Änderungen innerhalb von zwei Wochen nach der Änderungsmitteilung schriftlich zu widersprechen. Im Fall eines Widerspruchs ist berechtigt, den Mitgliedsvertrag zum jeweils Monatsletzten zu kündigen. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein bzw. nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht berührt. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften.